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Der „QualiScheck“ - Förderung von beruflicher Qualifizierung in Rheinland-Pfalz

Sie können einen QualiScheck erhalten, wenn Sie einer der folgenden Personengruppen angehören:

  • Abhängig Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs“)
  • Berufsrückkehrer/innen
  • Existenzgründer/innen (Selbständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit).

Darüber hinaus müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Als abhängig oder geringfügig Beschäftigte/r oder Berufsrückkehrer/in müssen Sie in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten.
  • Sind Sie selbständig beschäftigt, muss der Sitz der Hauptniederlassung in Rheinland-Pfalz sein. 

Gefördert werden im Wege der Anteilsfinanzierung 50 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme höchstens aber 500 Euro einmal im Kalenderjahr.

Es werden nur die direkten Kosten d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren gefördert, nicht aber Unterbringungskosten oder Verpflegungskosten.

Weiterbildungsmaßnahmen, die weniger als 60 Euro kosten, werden zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand nicht gefördert.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz.

QualiSchecks können nicht von Beschäftigten bei Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sowie von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden.

Weiterführende Informationen zum "QualiScheck" erhalten Sie HIER

 
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