Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts | Tagesfortbildung für Vereine und Ehrenamtliche

Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts | Tagesfortbildung für Vereine und Ehrenamtliche

Gemeinnützige Vereine verfolgen steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Da ist es für den Vorstand wichtig, die steuerrechtlichen Vorgaben zu kennen und richtig einzuhalten. So kann man die Vereinsarbeit auf solide Füße stellen.


Im Rahmen dieses Seminars werden die grundlegenden Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts dargestellt. Nach einer allgemeinen Einführung in die gesetzlichen Grundlagen werden insbesondere die Grundsätze der Selbstlosigkeit, der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit dargestellt. Auch praktische Fragen, wie die zeitnahe Mittelverwendung oder die Rücklagenbildung sowie die Mittelweitergabe an andere Organisationen, werden dargestellt.
Die Frage der tatsächlichen Geschäftsführung gehen wir anhand von praktischen Beispielen mit Hinweisen an, damit Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt usw. verständlich werden. Die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Tätigkeitsbereichen des Vereins, der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung sowie der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird ebenfalls vorgestellt.
Wichtig: Natürlich wird es auch viel Raum für die Fragen der Teilnehmenden geben.


In Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist abgedacht, regelmäßig Fortbildungen als Grundlage erfolgreicher Vereinsarbeit und zur Stärkung von Ehrenamtstätigkeiten anzubieten.


In Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung RLP und der Verbandsgemeinde AK-FF.
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Veranstaltungsinformationen

Veranstaltungsdatum 09.03.2024, 10:00
Enddatum der Veranstaltung 09.03.2024, 17:00
Anmeldeschluss 04.03.2024,
Kapazität 30
Verfügbarer Platz 0
Teilnahmegebühr kostenlos
Veranstaltungsnummer 0105-0324K
Veranstaltungsort Theodor Maas Haus der Ev. Kirche Altenkirchen
Kategorien Alle Veranstaltungen, Kreativität & Freizeit, Weiterbildung

Kursleitung

Michael Röcken

Rechtsanwalt, Experte für Vereinsrecht

Kooperationspartner

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